Jeder, der eine Website betreibt, sollte auch einige rechtliche Anforderungen beachten. In diesem Artikel führen wir in die wichtigsten rechtlichen Aspekte ein und verlinken auf geeignete Vorlagen für das Impressum und die Datenschutzerklärung.
Da ich kein Anwalt bin, kann ich keine verbindlichen Informationen dazu geben. In der Kürze kann ich auch nicht die gesamte Thematik abdecken. Aber ich habe die wichtigsten rechtlichen Anforderungen einer Website mit den folgenden Punkten zusammengefasst und hoffe, dass sie dir einen guten Überblick ermöglichen.
Impressumspflicht
Ein Impressum muss nicht auf jeder Website eingebaut werden, sondern nur, wenn man auch Geld mit der eigenen Website verdient. Dazu reicht schon die Einbindung eines einzelnen Werbebanners. Ich empfehle aber trotzdem jedem ein Impressum einzubauen, weil man sich damit vor Abmahnungen schützen kann und die eigene Website damit auch automatisch professioneller wirkt.
Zum Erstellen eines rechtlich gültigen Impressums empfehle ich den Impressum Generator von E-Recht 24.
Bilder & Texte
Bilder unterliegen im Allgemeinen einem Copyright und dürfen nicht ohne die Zustimmung des Fotografen verwendet werden. Wenn man also einfach Bilder verwendet, die man bei Google gefunden hat, ist es gut möglich, dass man auch Abmahnungen von den Fotografen bekommt, die im Besitz der Rechte von diesen Bildern sind. Wie man kostenlose Bilder findet und was es dabei Rechtliches zu beachten gilt, erkläre ich in meinem Artikel über lizenzfreie Bilder.
Selbstverständlich gilt das Gleiche für die Texte der eigenen Website. Wenn du Texte verwendest, die du nicht selbst oder ein Autor, den du engagiert hast, geschrieben hat, kannst du rechtliche Probleme von den rechtmässigen Eigentümern bekommen.
Datenschutz
Das Datenschutzrecht und § 13 des TMG schreiben vor, dass die Nutzer deiner Website informiert werden müssen, wenn Daten gespeichert werden. Und das geschieht automatisch, wenn du Tools von externen Anbietern wie Google Analytics, Facebook oder Twitter einbindest oder auch wenn du auf deiner Website die Anmeldung für einen Newsletter anbietest.
Ein Muster einer Datenschutzerklärung findest du ebenfalls auf E-Recht 24.
Links
Wenn du auf Webseiten verlinkst, die gegen geltendes Recht verstoßen, kannst auch du dich damit strafbar machen. Beispielsweise die Verlinkung auf Webseiten, die raubkopierte Inhalte zum Download anbietet, kann zu rechtlichen Problemen führen.
Ich würde mir in dieser Hinsicht nicht allzu große Sorgen machen, denn insbesondere bei einer größeren Website ist es einfach nicht möglich, alle Webseiten auf die verlinkt wird, ständig zu überprüfen. Aber wenn du erkennst, dass eine Website gegen geltendes Recht verstößt und vor allem wenn dich jemand darüber informiert, dass du auf eine problematische Website verlinkst, solltest du diesen Link unbedingt umgehend entfernen, um rechtliche Folgen daraus zu vermeiden.
Beleidigungen
Beleidigungen sind strafbar und können durchaus eine Anzeige zur Folge haben, wenn es jemand gibt, der die Äußerung zur Anzeige bringt.
Deshalb solltest du nicht nur deine eigene Wortwahl in deinen Texten im Auge behalten, sondern immer auch einen Blick auf die Kommentare werfen, die deine Besucher hinterlassen.
Markennamen
Insbesondere in Domainnamen darf man keine Markennamen verwenden. Über Unternehmen und Marken zu schreiben und Produkte vorzustellen, ist allerdings kein Problem, wenn man nicht so tut, als ob die eigene Website zu der jeweiligen Marke gehört.
Aber auch bei der Verwendung von Logos sollte man vorsichtig sein und gegebenenfalls vor der Verwendung um Erlaubnis anfragen.
Newsletter
Wenn du einen Newsletter auf deiner Website anbietest, musst du das Double-Opt-In Verfahren verwenden. Damit muss jemand, der deinen Newsletter abonnieren will diesen Wunsch in einem Bestätigungsemail bestätigen, bevor er tatsächlich in die Newsletter Liste eingetragen wird.
Mit dem Douple-Opt-In Verfahren kannst du beweisen, dass nur Personen in deinen Newsletter eingetragen sind, die dies auch ausdrücklich angefordert haben.
Werbung
Werbung muss immer als Werbung gekennzeichnet werden, denn Schleichwerbung ist rechtlich nicht erlaubt. Wann es sich bei einem Link um Schleichwerbung handelt, ist allerdings nicht eindeutig definiert.
Insbesondere Werbebanner sollten eindeutig als Werbung gekennzeichnet sein. Und auch Affiliatelinks sollte man als solche kennzeichnen. Zumindest ins Impressum gehört ein Hinweis, dass auf der Website Affiliatelinks verwendet werden.
Mehr Informationen zu diesem Thema findet man in einem Artikel der Rechtsanwaltskanzlei Schenke.
Fazit
Ich denke, man sollte die rechtlichen Aspekte einer Website nicht unterschätzen. Insbesondere darf man keine Inhalte von Fremden verwenden, für die man keine Benutzungsrechte erworben hat. Gleichzeitig darf man aber auch keine übertriebene Angst vor Abmahnungen haben. Wenn man die rechtlichen Hinweise dieses Artikels beachtet, dürfte eigentlich auch Nichts passieren.
Aufpassen sollte man aber trotzdem. Denn in Deutschland und Österreich kann man die Anwaltskosten der Abmahnung außergerichtlich an den Abgemahnten überwälzen. Dadurch wurde das Entstehen einer regelrechten Abmahnindustrie möglich, die mit dem Versenden von Abmahnungen Geld verdient und deshalb auch jede Möglichkeit dazu nützt.
Wenn du dich genauer über rechtliche Aspekte einer Website informieren willst, empfehle ich dir das kostenlose eBook „Die häufigsten Rechtsfehler in Websites„.